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W2-Professur für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalrecht

  • Hochschule Harz




Am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz ist zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine auf zunächst 3 Jahre befristete W2-Professur für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalrecht zu besetzen. Die Hochschule Harz strebt einen höheren Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Je nach persönlichen Voraussetzungen kann die Stellenbesetzung in einem befristeten Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren bzw. durch Dienstvertrag erfolgen. Eine Verlängerung oder Entfristung ist grundsätzlich möglich. Bei einem bereits bestehenden Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann die sofortige Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen. Aufgaben Der:Die zukünftige Stelleninhaber:in soll das Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalrecht und nach Möglichkeit auch das kommunale Management in seiner gesamten Breite in Forschung und Lehre vertreten. Voraussetzungen • abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium und Erfüllung der Voraussetzungen nach § 5 Deutsches Richtergesetz • nachgewiesene vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, idealerweise als Führungskraft in der Kommunalverwaltung oder in der Beratung von Kommunen, ausgeübt werden sollen • Bereitschaft zur praxisorientierten Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen • Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung • besondere pädagogische Eignung und die Bereitschaft zur Übernahme einschlägiger und verwandter Lehrveranstaltungen insbesondere in allen am Fachbereich Verwaltungswissenschaften angebotenen Bachelor- und Masterstudiengängen, auch am Wochenende und auch in englischer Sprache Als Professor:in kann berufen werden, wer die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 35 Hochschulgesetz (HSG LSA) erfüllt. Die Höhe der Besoldung bzw. des Entgeltes richtet sich nach den für Beamt:innen des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Bestimmungen; die Besoldung, das Entgelt besteht aus einer W2-Grundbesoldung und leistungsbezogenen Komponenten. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Bei gleicher fachlicher Eignung und Leistung haben Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber:innen. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasstRecht Professor, Professorin Lehre & Forschung, Wissenschaft Personal, Recht, Patentierung Hochschule für angewandte Wissenschaften Vollzeit

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